Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Shownotes
Skript: Max Breger, Michael Papendick, Esther Rüßler
Moderation: Mira Liberti
Perspektiven/O-Töne: Maike Husemann, Max Breger
Musik von www.musicfox.com.
Unterstützung in der Konzeption & Produktion durch das Team Medienpraxis des BITS Space der Universität Bielefeld.
Meinungsumfrage des BMBFSJ zu Schwangerschaftsabbrüchen: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/246478/9b685f150c5734ef76efa909234f9285/umfrage-reproduktive-selbstbestimmung-data.pdf
ELSA-Studie zu die Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer im Auftrag des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/elsa
ConflictA-Spotlight von Max Breger zu Schwangerschaftsabbrüchen und Bundestagsdebatten: https://www.conflict-a.de/wp-content/uploads/spotlight_1_reproduktive-selbstbestimmung-vs-gesellschaftlicher-frieden.pdf
zur Haltung der Pro Familia zum § 218: https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/nordrhein-westfalen/bielefeld/150-jahre-218
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Das war Frauke Brosius-Gersdorf. Sie sollte 2025 zur Verfassungsrichterin berufen werden, zog ihre Kandidatur aber zurück. Hintergrund dafür war unter anderem eine Kampagne gegen ihre Person aufgrund ihrer Haltung zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir schauen uns heute an, wie das Thema der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen politisch und gesellschaftlich verhandelt wurde und wird, und was das für Betroffene bedeutet.
Herzlich willkommen zur heutigen Folge unseres Podcasts „Zankapfel – Konflikte kurz erklärt“ – dem Podcast, in dem wir Konflikte aus unterschiedlichen Perspektiven in den Blick nehmen und nachfragen, wo es unbequem wird.
Mein Name ist Mira Liberti und ich arbeite an der Konfliktakademie „ConflictA“ der Universität Bielefeld. Ich führe Euch durch die heutige Folge, in der wir uns die Debatte zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen genauer anschauen.
Denkst Du, dass es zu einem gesellschaftlichen Konflikt führt, wenn Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche in Deutschland legalisiert werden?
Frauke Brosius-Gersdorf war Teil einer Expert*innenkommission, die sich 2024 für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft aussprach. So kam die Debatte wieder auf die politische Tagesordnung und rückte insgesamt wieder stärker in die öffentliche Wahrnehmung.
Schwangerschaftsabbrüche sind seit langem politisch umstritten. Im Kern geht es um eine Frage: Darf der Staat eingreifen, wenn es um sehr persönliche Entscheidungen geht? Entscheidungen wie: Möchte ich Kinder haben? Wann möchte ich Kinder haben oder wie viele Kinder möchte ich haben? In der Debatte werden Fragen wie diese als Fragen der sogenannten „körperlichen und reproduktiven Selbstbestimmung“ von Menschen umschrieben. Die aktuelle rechtliche Regelung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland wurde im Jahr 1993 vom Bundestag verabschiedet. Sie besagt, dass Schwangerschaftsabbrüche nach §218 im Strafgesetzbuch illegal sind und zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen können.
Straffrei ist ein Schwangerschaftsabbruch demnach nur, wenn die Betroffenen eine Pflichtberatung in einer dafür zugelassenen Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Abbruch müssen Betroffene oftmals selbst tragen. Und nach der 12. Schwangerschaftswoche ist ein Abbruch in Deutschland nur noch in speziellen Ausnahmefällen möglich.
Mein Kollege Dr. Max Breger hat sich Debatten aus dem Deutschen Bundestag von 1949 bis 2023 angeschaut. Ihn hat dabei interessiert, wie das Thema zu unterschiedlichen Zeitpunkten politisch diskutiert wurde. Dabei hat er Folgendes beobachtet:
Erstmal, ist wichtig zu betonen, dass der Paragraph 218 seit seiner Einführung im Jahr 1871 umstritten war. Im Bundestag wurde das Thema in drei Phasen diskutiert: In den 1970er und in den 1990er Jahre, sowie wieder seit 2017. Spannend ist, dass wir anhand der Wortwahl der Parteien sehen können, wie sie sich jeweils über zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen positionieren. Grundsätzlich waren SPD und FDP sowie später Grüne und Linke für eine Entkriminalisierung. Die Unionsparteien CDU und CSU und später die AfD waren dagegen. Die Gegner*innen einer Entkriminalisierung verwenden in den Debatten häufig den Ausdruck „ungeborenes Leben“ für den Fötus. Diese Formulierung nutzen die Befürworter*innen kaum. Aktuell verwenden CSU/ CDU diesen Ausdruck jedoch viel weniger als in den 70ern. Stattdessen nutzen sie aktuelle Diskurse um gesellschaftliche Spaltungen und Konflikte. So warnte beispielsweise Friedrich Merz 2024 vor einem „Großkonflikt“, der durch einen Reformversuch ausgelöst werden würde. Solche Formulierungen ermöglichen es, sich gegen die Entkriminalisierung zu äußern ohne sich explizit gegen die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen auszusprechen.
Wie aber steht es um die vermeintliche „Spaltung“, die eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs verstärken würde? Repräsentative Umfrageergebnisse bestätigen die Annahmen nicht. Zum Beispiel stimmen in einer 2024 veröffentlichten Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, über 80% der Befragten der Aussage zu, dass Frauen in Deutschland die Freiheit haben sollten, über den Abbruch einer Schwangerschaft bis zur 12. Woche frei zu entscheiden. Ebenfalls mehr als 80% hielten es für falsch, dass ein Schwangerschaftsabbruch, zu dem eine ungewollt Schwangere sich nach einer Beratung entscheidet, als rechtswidrig gilt. Viele Menschen sprechen sich dafür aus, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zu 12. Woche nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt sein sollten. Von Spaltung würden wir auf Basis dieser Umfrageergebnisse also nicht sprechen. Auffällig ist, dass in den Debatten eine Perspektive oftmals untergeht, nämlich die Perspektive der Betroffenen.
Um einen Einblick in die Perspektive von Betroffenen zu bekommen, haben wir mit Maike Husemann gesprochen. Sie ist Geschäftsführerin der Pro Familia Beratungsstelle in Bielefeld. Bei Pro Familia finden täglich die verpflichtenden Beratungen von Menschen statt, die ungewollte Schwangerschaften beenden möchten. Denn, wie bereits erwähnt, wäre ein Abbruch ohne eine solche Beratung illegal und hätte strafrechtliche Konsequenzen. Was bedeuten die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die Art der politischen Diskussionen über Schwangerschaftsabbrüche für Menschen, die ungewollt schwanger geworden sind?
Ich glaube, das bringt Betroffenen noch mehr in diese Ecke von Stigmatisierung, noch mehr in die Ecke, ich tue etwas Verbotenes, bringt sie noch mehr in die Bredouille, dass sie nicht offen in der Gesellschaft darüber sprechen können und ich stelle mir das sehr schwer vor, sich dann auch von der Politik angenommen zu fühlen als Mensch mit Rechten, mit sexuellen und reproduktiven Rechten und auch mit dem Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Also das sind ja die Spannungsfelder im Grunde genommen, die diesen Frauen, diese Schwangeren sowieso ausgesetzt sind und wenn ich dann in dieser politischen Diskussion, glaube ich, würden sich die wenigsten Frauen gesehen fühlen und ich glaube, es drängt eher noch an den Rand und immer in dieses Gefühl, ich tue etwas Illegales, ich bin stigmatisiert, ich sage dazu besser gar nichts, ich mache das einfach und fertig. Ich glaube, diese ganzen Diskussionen verhindern auch nicht oder das Verbot im Grunde genommen verhindert ja auch nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche stattfinden und ich teile auch nicht unbedingt die Meinung, dass wir eine gute Regelung haben, weil diese verschiedenen Hürden und Schritte, die getan werden müssen, einfach frühzeitige Schwangerschaftsabbrüche verhindern, die wiederum für die Frauengesundheit wichtig wären.
Die hier angesprochenen Folgen, die die aktuelle Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland für Betroffene hat, spielen im öffentlichen Diskurs kaum eine Rolle – ebenso wenig wie die Wirkung der aufgeladenen politischen Äußerungen auf Betroffene.
Die Chance zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und damit die Sicherstellung einer guten und barrierearmen medizinischen Versorgung von ungewollt Schwangeren wurde 2025 vorerst versäumt. In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Frankreich, Spanien oder Schweden sind Schwangerschaftsabbrüche bereits legalisiert und eine gute medizinische Versorgung entsprechend gesichert. Ohne übrigens, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in diesen Ländern in der Folge nachhaltig gestiegen sei. Sicher scheint, dass das Thema auch in Deutschland irgendwann wieder auf die politische Agenda treten wird und Stimmen für oder gegen eine Entkriminalisierung wieder lauter werden. Aber Konflikte eben gehören zu einer funktionierenden Gesellschaft dazu. Dabei sollte der Konflikt rund um das Thema Schwangerschaftsabbrüche offen und inhaltlich geführt werden anstatt ihn mit der Warnung vor Konflikten auszubremsen. Dabei sollten die Perspektiven insbesondere derjenigen stärker einbezogen werden, die es am meisten betrifft.
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